Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) (1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche …
§ 86 SGB VIII - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/86.html
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - §86 - (1) 1 Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in...
§ 86 SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder ...
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn …
(1) Für Leistungen an junge Volljährige ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder ... - Rechtsportal
§ 86 SGB VIII regelt die örtliche Zuständigkeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern nach dem Buch.
§ 86a SGB VIII - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge ...
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/86a.html
§ 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige (1) Für Leistungen an junge Volljährige ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung …
SGB 8 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und ...
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und …
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe / § 86 Örtliche ... - Haufe
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 bis 6 SGB VIII für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 bis 6 SGB VIII . …