Russische Sprache in IT-Interfaces: Neue Gesetzesanforderungen ab 1. März 2026
Ab dem 1. März 2026 verpflichtet Artikel 10.1 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte, dass alle nicht werbenden öffentlichen Informationen für Verbraucher ausschließlich auf Russisch bereitgestellt werden müssen. Dies gilt für Websites, mobile Apps und SaaS-Produktinterfaces – also Buttons, Menüs, Preismodelle, Cookie-Banner und mehr. Die Behörde Rospotrebnadzor hat bestätigt, dass Online-Plattformen als öffentliche Räume gelten und dieser Regel unterliegen. Ausnahme: Registrierte Marken und Produktbezeichnungen wie Kaspersky oder JetBrains bleiben unübersetzt.
Das Gesetz gilt nicht für B2B-Kommunikation zwischen juristischen Personen. Doch SaaS-Dienste mit Abonnements für Einzelpersonen fallen unter die Aufsicht, wenn ihre öffentlichen Inhalte direkt an Verbraucher gerichtet sind.
Ausnahmen für Marken
Handelsnamen und Marken gemäß Absatz 4 des Artikels 10.1 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte sind von der Übersetzungspflicht ausgenommen. Die Registrierung bei Rospatent gewährt Schutz ab dem Antragstellungstag; die Bearbeitung dauert 10 bis 18 Monate. Der Schutz beschränkt sich jedoch auf die im Antrag genannten Klassen der Nice-Klassifikation.
Beispielproblem: Ein Produkt mit englischem Namen als technischer Spezifikation, aber über 40 Schnittstellenelemente („Kostenlos anmelden“-Button, „Funktionen“-Menü, Enterprise-Preisliste) müssen übersetzt werden. Nutzerorientierte Texte rund um die Marke gelten als Verbraucherinformation.
Prüfen Sie den Register: Erweiterung des Produktspektrums in neue Nice-Klassen erfordert zusätzliche Registrierung.
Grenze zwischen geschütztem und übersetzbarem Inhalt
Tests an typischen SaaS-Websites zeigen häufige Verstöße:
- Flowtrack-Logo (Marke) — zulässig
- „Kostenlos anmelden“-Button — muss eine russische Entsprechung haben
- Funktionen-Menü — muss übersetzt werden
- Enterprise-Preisplan — muss übersetzt werden
- Support im Footer — muss übersetzt werden
- Cookie-Banner „Wir verwenden Cookies. Akzeptieren“ — muss übersetzt werden
Stabile Lehnwörter aus dem Wörterbuch der Russischen Akademie der Wissenschaften (ruslang.ru) dürfen unverändert bleiben: digital, networking, tracker. Ohne Bestätigung durch das Wörterbuch müssen Begriffe wie Dashboard, Feature, Update übersetzt werden.
URL-Pfade (/dashboard) als technische Kennungen sind von der Regel ausgenommen, anders als Seitenüberschriften und Titel.
Werbung vs. Information: Unterschiedliche Regeln
Werbung wird nach dem Werbegesetz und dem Staats-Sprachgesetz geregelt: Englische Texte müssen in russischer Sprache identisch wiedergegeben werden – gleiche Schriftart, Farbe und Größe. Nicht-werbliche Inhalte (Navigation, Anleitungen) müssen ausschließlich auf Russisch sein.
| Inhaltstyp | Anforderungen |
|--------------|------------|
| Werbung (z. B. Banner „Probieren Sie Analytics Pro aus“) | Vollständige russische Duplikation erforderlich |
| Information (z. B. „Funktionen: Echtzeit-Dashboard“) | Nur russisch |
| Grenzfälle (Promo auf Landingpages) | Russisch primär + optionales Englisch |
In integrierten Systemen (Slack, Jira) übersetzen Sie Ihre eigenen UI-Texte (z. B. „In Slack öffnen“), lassen aber Service-Namen als Marken unverändert.
Risiken und Strafen
Verstöße fallen unter Teil 1 des Artikels 14.8 des Verwaltungsstrafgesetzbuchs: Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Rubel für Unternehmen. Bei beteiligter Werbung können die Strafen bis zu 500.000 Rubel nach Artikel 14.3 betragen. Inspektionen werden durch Beschwerden von beliebigen Website-Besuchern ausgelöst.
Der Rufschaden übersteigt oft die finanziellen Strafen – Berichte über Geldstrafen wegen englischsprachiger Interfaces schädigen IT-Marken stark.
Praktische Schritte zur Einhaltung
- Marken-Audit: Überprüfen Sie den Registrierungsstatus und die Nice-Klassen; beantragen Sie gegebenenfalls neue Registrierungen.
- Text-Scanning: Nutzen Sie automatisierte Tools, um lateinische Zeichen in Buttons, Menüs, Push-Benachrichtigungen und Fehlermeldungen zu erkennen; folgen Sie mit manueller Nachkontrolle.
- Glossar-Steuerung: Ausschluss von noch nicht etablierten Begriffen wie Dashboard.
- Inhaltssegmentierung: Werbung = zweisprachig; Information = nur russisch.
- Dokumentation: Erstellen Sie Compliance-Befehle, benennen Sie verantwortliche Mitarbeiter und erstellen Sie interne Richtlinien.
Automatisieren Sie Audits mit Skripten, die den Einsatz von kyrillischen gegenüber lateinischen Zeichen scannen, um schnelle Abdeckung zu gewährleisten.
Wichtige Erkenntnisse
- Marken sind geschützt, aber Interface-Texte nicht – übersetzen Sie Buttons, Menüs, Banner.
- Öffentliche Websites und verbraucherorientierte Apps sind betroffen; reine B2B-Systeme ohne Einzelpersonenbenutzer sind ausgenommen.
- Die Geldstrafen sind moderat (5.000–10.000 Rubel), doch der Rufschaden und die Zukunftsaufsicht sind gravierend.
- Stabile Lehnwörter (tracker, digital) aus ruslang.ru dürfen im Englischen bleiben.
- Werbung muss dupliziert werden; Informationsinhalte müssen ausschließlich auf Russisch sein.
— Editorial Team
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